Veröffentlicht am: 16.10.2025

Hinweis zur Briefwahl
Aufgrund einer rechtlichen Änderung dürfen Briefwahlunterlagen erst frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin (ab Montag, 16.02.2026) verschickt werden. Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen.
