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Hinweis zur Briefwahl

 Aufgrund einer rechtlichen Änderung dürfen Briefwahlunterlagen erst frühestens drei Wochen vor dem Wahltermin (ab Montag, 16.02.2026) verschickt werden. Das ist unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen.

 

Wahlplakate: Was geht - und was nicht!