Wichtige Mitteilung zur Grundsteuerreform
Auslage der Grundsteuer-Erklärungsvordrucke erst ab 01.07.2022
In Bayern können Steuerpflichtige ihre Grundsteuererklärung elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen werden ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“, als vorausfüllbares PDF auf dieser Webseite, aber auch als Papiervordruck bereitgestellt.
Um die Bereitstellung der Papiervordrucke möglichst bürgerfreundlich zu gestalten, werden diese sowohl in den Servicezentren der Finanzämter als auch in den Kommunen - ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 – ausgelegt.
Anbei finden Sie einen Link zu www.grundsteuer.bayern.de, um Ihnen das Auffinden von Informationen zu erleichtern.
Steueramt
Frau Siebenhaar