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Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Weitere Informationen

Kosten
  • Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Kontakt:Claudia Reichel
Tel.: 0049 91337792-31
E-Mail: reichel@effeltrich.de
Website: www.vg-effeltrich.de

Aufgaben der VG Effeltrich