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Kommunale Bildungseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Kontakt:Mario Kühlwein, Geschäftsleiter
Tel.: 0049 91337792-13
E-Mail: kuehlwein@effeltrich.de
Website: www.vg-effeltrich.de
Tel.: 0049 91337792-13
E-Mail: kuehlwein@effeltrich.de
Website: www.vg-effeltrich.de