Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Zurück

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen

Rechtsbehelf
  • verwaltungsgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Kontakt:Claudia Reichel
Tel.: 0049 91337792-31
E-Mail: reichel@effeltrich.de
Website: www.vg-effeltrich.de

Aufgaben der VG Effeltrich