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Obdachlosigkeit; Informationen über Hilfen

Obdachlose, die ihren Lebensunterhalt (dazu zählt auch die Unterkunft) nicht aus eigenen Kräften ausreichend beschaffen können, erhalten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben besteht ein Anspruch auf alle notwendigen Maßnahmen, die geeignet sind, soziale Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Für die Beschaffung eines Obdachs hat die Kommune zu sorgen.

Gemeinden; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und Soziales – Hauptfürsorgestelle; Bezirke

Weitere Informationen

Rechtsbehelf
  • Kriegsopferfürsorge: (fakultatives) Widerspruchsverfahren
    Sozialhilfe:
    Widerspruch,
    sozialgerichtliche Klage
Rechtsgrundlagen
Kontakt:Claudia Reichel
Tel.: 0049 91337792-31
E-Mail: reichel@effeltrich.de
Website: www.vg-effeltrich.de

Aufgaben der VG Effeltrich