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Online-Ausweis; Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Sie können die PIN zurücksetzen lassen oder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte aktivieren.

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder

  • den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (aktuell noch in einer ersten Beta-Version) nutzen (siehe unter "Online-Verfahren" oder
  • sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Da eID-Karten stets erst ab 16 Jahren mit eigeschaltetem Online-Ausweis beantragt werden können, gibt es diesen Aktivierungsdienst nur für den Personalausweis, den auch noch nicht ausweispflichtige Personen, allerdings ohne aktivierten Online-Ausweis, besitzen können oder der ggf. vor dem 15.07.2017 aufgrund der damaligen Wahlmöglichkeit mit deaktivierter eID-Funktion ausgegeben wurde. Der Dienst steht in Form einer Beta-Phase zur Verfügung, was bedeutet, dass zwar alle seine Funktionen genutzt werden können, es aber noch zu Fehlern kommen kann.

Weitere Informationen

Voraussetzungen
  • Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
    • Sie haben eine aktuelle Meldeadresse in Deutschland.
    • bei Nutzung des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes:
      • Sie benötigen ein geeignetes Smartphone oder Lesegerät.
      • AusweisApp2 muss installiert werden.
Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder eID-Karte

Verfahrensablauf
  • Sie können den PIN-Rücksetzbrief online beantragen (siehe unter "Online-Verfahren"). Dieser Brief enthält eine neue PIN für den Online-Ausweis, einen Aktivierungscode und einen QR-Code für die automatische Aktivierung. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg als „Einschreiben eigenhändig“ an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

    Sie können sich auch an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

Besondere Hinweise
  • Der PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst stellt ein zusätzliches Angebot dar; die Möglichkeit, den Online-Ausweis in der Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde aktivieren oder dort eine neue PIN setzen zu lassen, besteht fort.

Kosten
  • keine
Weiterführende LinksRechtsgrundlagen

Aufgaben der VG Effeltrich